Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Anwendungs- und Geltungsbereich:
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Digital Advice GmbH & Co. KG (nachstehend Digital Advice)
erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Auf die Lizenzbedingungen verschiedener Hersteller wird Bezug genommen.
Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie
von Digital Advice schriftlich bestätigt wurden. Das Gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Digital Advice.
Lieferungen und Leistungen:
Die Angebote von Digital Advice sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung
von Digital Advice zu Stande, wodurch auch der Lieferumfang bestimmt wird. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung innerhalb der
von Digital Advice angegebenen Lieferfristen bleibt Digital Advice vorbehalten, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn bis zu
ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde.
Verzögert sich die Versendung / Abholung / Aufstellung versandbereiter / abholbereiter / aufstellungsbereiter Ware aus Gründen, die nicht
von Digital Advice zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. Der Liefertermin wird
nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Digital Advice vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und
Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Digital Advice oder beim Lieferanten bzw. Hersteller eintreten, wie z. B. höhere Gewalt, Nichterteilung
behördlicher Genehmigung, staatliche Maßnahmen, Sabotage, Rohstoffmangel, Arbeitskämpfe jeder Art oder unverschuldete verspätete
Materialanlieferungen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern eintreten.
Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von Digital Advice
zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Soweit Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern ist
Digital Advice berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern nicht anders vereinbart, ist Digital Advice berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen
Transportgefahren zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Stornierung und Verschiebung der Liefertermine:
Falls der Kunde eine bestätigte Bestellung ganz oder teilweise storniert oder Verschiebungen von Lieferterminen mit Digital Advice vereinbart,
die er zu vertreten hat, kann Digital Advice unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des
Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Vereinbarungen über die Verschiebung von Lieferterminen bedürfen der Schriftform.
Bei Verzug der Abnahme hat Digital Advice zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom
Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.
Abnahme und Gefahrübergang:
Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von Digital Advice
benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über.
Soweit sich der Versand ohne Verschulden von Digital Advice verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist
von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung
der Abnahme. Erklärt der Kunde, er werde das Vertragsprodukt nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung des Vertragsproduktes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.
Preise und Zahlungsbedingungen:
Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer.
Andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackungskosten, Transportkosten und Transportversicherungen werden dem Kunden entsprechend
der gültigen Preisliste zusätzlich berechnet, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar, per Nachnahme bar, Nachnahme Verrechnungsscheck oder bei Selbstabholung zahlbar,
soweit nichts anderes vereinbart ist. Scheckhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Lieferungen auf Rechnungen hat die Zahlung
innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung netto zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Digital Advice ohne weitere Mahnung ein
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu. Im übrigen gilt § 288 BGB.
Digital Advice ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind
bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Digital Advice berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von Digital Advice nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich danach
bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist Digital Advice berechtigt,
den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung
den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
Eigentumsvorbehalt:
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Digital Advice bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem jeweils zu Stande gekommenen
Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Digital Advice zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der
Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
Der Kunde ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware, zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form nicht berechtigt. Bei Pfändungen
sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde Digital Advice unverzüglich davon zu unterrichten und ihm alle
Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von Digital Advice erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein
Dritter ist auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen.
Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Digital Advice gehörender Ware erwirbt Digital Advice Miteigentum anteilig im Verhältnis
des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für Digital Advice als Hersteller
i.S.d. § 950 BGB, ohne Digital Advice zu verpflichten.
An der weiterverarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von Digital Advice im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
Bei Zahlungsverzug auch aus anderen und künftigen Lieferungen oder Leistungen von Digital Advice an Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden,
darf Digital Advice zur Geltendmachung des Eigentums vorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware
an sich nehmen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Digital Advice gelten nicht als Vertragsrücktritt.
Digital Advice verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert ihrer zu sichernden
Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben Eigentum von Digital Advice. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter
Vereinbarungen mit Digital Advice benutzt werden.
Gewährleistung:
Digital Advice gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet sind.
Bei Herstellung der Vertragsprodukte wird mit der gebotenen Sorgfalt vorgegangen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
Digital Advice gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen
grundsätzlich einsatzfähig sind.
Die Gewährleistungsansprüche gegen Digital Advice verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen
Form. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt Digital Advice etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller
in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzutreten.
Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert,
benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach,
dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung
von Digital Advice technische Originalkennzeichen geändert oder beseitigt werden. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein
Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen von Digital Advice
berechnet.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter:
Digital Advice übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der
Kunde hat Digital Advice von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde Digital Advice von allen Ansprüchen
freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten
sind angemessen zu bevorschussen.
Haftung:
Die Haftung von Digital Advice ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
des Kunden und im Falle des Verzuges seitens Digital Advice. In diesen Fällen haftet Digital Advice für jedes Verschulden.
Die Haftung von Digital Advice ist allerdings auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt nach Vertragsabschluss aufgrund der bei
Auftragserteilung bekannten Umstände vernünftigerweise zu rechnen war.
Kündigungsfrist:
Die Kündigungsfrist für Dienstleistungs- oder Serviceverträge beträgt, falls im Vertrag nicht anders festgelegt, vier Wochen zum Quartalsende.
Export- und Importgenehmigungen:
Von Digital Advice gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten
Lieferland bestimmt.
Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten -einzeln oder in systemintegrierter Form- ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt
grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes.
Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten
Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen
Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
Jede Weiterlieferung durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von Digital Advice, bedarf gleichzeitig der Übertragung der
Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Digital Advice.
Allgemeine Bestimmungen:
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Erfüllungsort für die Lieferung der Vertragsprodukte und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Stade.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen
Firmensitz im Ausland hat.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit Digital Advice geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung
von Digital Advice.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt.
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